Zeigt das C-Blatt kein Verbot, fehlt diese Sperre für den Verkauf.
Ist im C-Blatt kein Belastungs- und Veräußerungsverbot eingetragen, sperrt diese Last den Verkauf nicht. Prüfen Sie dennoch mit einem tagesaktuellen Auszug, ob andere Lasten wie Pfandrechte oder Dienstbarkeiten bestehen. Eine erste Orientierung bietet unser Lasten- und Grundbuch-Check.
Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine lastenfreie Übereignung als Pflicht des Verkäufers absichert, falls doch noch Eintragungen auftauchen.