Zentral sind Protokolle, Beschlusssammlung, aktuelle Abrechnung, Rücklagenstand, Auskunft der Verwaltung und alle bekannten Unterlagen zum laufenden Verfahren. Wenn eine Klage oder ein außerstreitiges Verfahren anhängig ist, sind Parteien, Begehren und Kostenrisiko zu klären.
Der Käufer sollte auch prüfen, ob bereits Zahlungen vorgeschrieben wurden oder ob eine künftige Sondervorschreibung droht. Ohne diese Informationen lässt sich der wirtschaftliche Wert der Wohnung nur unvollständig beurteilen.
Verkäuferangaben sollten nicht bloß mündlich bleiben. Was für den Kaufpreis entscheidend ist, gehört als Zusicherung, Offenlegung oder Bedingung in den Vertrag.