Die Prüfung der Eigentümergemeinschaft kann beim Liegenschaftskauf den Unterschied zwischen einem planbaren Erwerb und einem teuren Folgeproblem ausmachen. Käufer sollten diesen Punkt daher nicht erst nach der Unterzeichnung prüfen, sondern bereits beim Vertragsentwurf.
Im Zentrum stehen Protokolle, Beschlüsse, Rücklagenstand, Abrechnungen und Informationen der Hausverwaltung. Diese Unterlagen zeigen, ob Sanierungen, Sondervorschreibungen oder Konflikte nach dem Wohnungskauf auftreten praktisch relevant wird und ob der Kaufpreis, die Fälligkeit oder die Treuhand angepasst werden müssen.
Aus anwaltlicher Sicht sollte der Vertrag nicht nur allgemeine Standardklauseln enthalten. Er sollte konkret festhalten, was bekannt ist, wer welche Nachweise bringt und welche Folge eintritt, wenn sich das Risiko bestätigt.