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Vorkaufsrecht beim Liegenschaftskauf: dingliches Recht, Vorkaufsfall und Frist

Wie das Vorkaufsrecht den Liegenschaftskauf beeinflusst: dingliches und obligatorisches Vorkaufsrecht, der Vorkaufsfall und die Einlösungsfrist von dreißig Tagen.

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Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Liegenschaftskauf prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Grundbuch, Treuhand und steuerliche Folgen.

22. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Vorkaufsrecht kann den geplanten Kauf einer Liegenschaft im letzten Moment durchkreuzen. Es gibt einem Berechtigten das Recht, eine Liegenschaft vorrangig zu erwerben, sobald der Eigentümer sie an einen Dritten verkaufen will. Wer eine Liegenschaft kauft, auf der ein solches Recht lastet, sollte daher genau wissen, womit er es zu tun hat.

Das österreichische Recht unterscheidet das nur zwischen den Parteien wirkende Vorkaufsrecht vom dinglichen Vorkaufsrecht, das im Grundbuch eingetragen ist und gegen jeden späteren Erwerber wirkt. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob der Käufer die Liegenschaft trotz des Rechts behalten darf oder wieder verlieren kann.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Sicht, wie das Vorkaufsrecht funktioniert, wann der Vorkaufsfall eintritt und welche Frist für die Einlösung gilt. So erkennen Sie, ob ein Vorkaufsrecht Ihren Kauf gefährdet und worauf Sie achten müssen.

Ihr Vorkaufsrecht einordnen

Wie wirkt das Vorkaufsrecht auf Ihren Kauf?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Ihrer Rolle und zur Eintragung. Sie erhalten eine erste Einordnung.

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01 Frage 1

In welcher Rolle stehen Sie zum Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht betrifft Käufer und Berechtigte unterschiedlich. Klären Sie zuerst Ihre Rolle.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ein eingetragenes Vorkaufsrecht wirkt gegen Sie als Käufer.

Ist das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen, wirkt es gegen jeden Erwerber und damit auch gegen Sie. Der Berechtigte kann die Liegenschaft zu den Bedingungen einlösen, die Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben. Klären Sie vor dem Kauf, ob der Verkaufsfall dem Berechtigten ordnungsgemäß angeboten wurde und ob die Einlösungsfrist gewahrt ist. Sonst riskieren Sie, die Liegenschaft wieder zu verlieren.

Lassen Sie das eingetragene Vorkaufsrecht vor dem Kauf prüfen.

02

Ein nicht eingetragenes Vorkaufsrecht bindet grundsätzlich nur die Vertragsparteien.

Beruht das Vorkaufsrecht nur auf einer Vereinbarung und ist es nicht im Grundbuch eingetragen, wirkt es grundsätzlich nur zwischen den ursprünglichen Parteien. Es bindet den Käufer in der Regel nicht dinglich. Der Verkäufer kann dem Berechtigten allerdings schadenersatzpflichtig werden, wenn er das Recht missachtet. Klären Sie dennoch, ob aus der Vereinbarung Risiken für Ihren Erwerb entstehen.

Lassen Sie die Vereinbarung und mögliche Ansprüche prüfen.

03

Als Berechtigter müssen Sie das Vorkaufsrecht fristgerecht einlösen.

Steht Ihnen ein Vorkaufsrecht zu und will der Eigentümer an einen Dritten verkaufen, tritt der Vorkaufsfall ein. Sie müssen die Liegenschaft dann wirklich einlösen, also fristgerecht erklären, dass Sie zu den Bedingungen des Drittkäufers eintreten. Zugleich müssen Sie die geschuldete Leistung anbieten. Bei unbeweglichen Sachen beträgt die Einlösungsfrist dreißig Tage ab dem Anbot. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen, sonst erlischt Ihr Recht.

Lassen Sie die Einlösung und die Frist rasch prüfen.

Was das Vorkaufsrecht ist

Das Vorkaufsrecht verpflichtet den Eigentümer einer Sache, sie dem Berechtigten zuerst zum Kauf anzubieten, wenn er sie verkaufen will. Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch regelt dieses Recht ausführlich. Der Eigentümer darf die Liegenschaft also nicht ohne Weiteres an einen Dritten verkaufen, ohne dem Berechtigten den Vortritt zu lassen.

Ausgelöst wird das Recht durch den sogenannten Vorkaufsfall. Er tritt ein, sobald der Verpflichtete die Liegenschaft an einen Dritten verkaufen will. Dann muss er dem Berechtigten die Bedingungen des beabsichtigten Geschäfts mitteilen, damit dieser entscheiden kann, ob er einlöst. Der Berechtigte tritt bei der Einlösung in die Bedingungen ein, die mit dem Dritten ausgehandelt wurden.

Das Vorkaufsrecht ist grundsätzlich ein persönliches Recht. Es kann in der Regel nicht auf andere übertragen oder vererbt werden. Bei unbeweglichen Sachen kann es jedoch durch Eintragung im Grundbuch verdinglicht werden, womit es eine viel stärkere Wirkung entfaltet.

Dingliches und obligatorisches Vorkaufsrecht

Ob ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, macht den entscheidenden Unterschied. Ist es nicht eingetragen, wirkt es nur zwischen den ursprünglichen Parteien. Verkauft der Eigentümer dennoch an einen Dritten, kann der Berechtigte zwar Schadenersatz verlangen, der Käufer erwirbt die Liegenschaft aber in der Regel wirksam. Das Recht bindet ihn nicht.

Ist das Vorkaufsrecht dagegen im Grundbuch eingetragen, wirkt es gegen jeden späteren Erwerber. Der Käufer muss es gegen sich gelten lassen. Wird der Vorkaufsfall ausgelöst und löst der Berechtigte fristgerecht ein, kann der Käufer die Liegenschaft wieder verlieren. Deshalb ist ein eingetragenes Vorkaufsrecht für den Käufer das weitaus größere Risiko.

Für den Käufer folgt daraus eine klare Regel. Lesen Sie das Lastenblatt genau und prüfen Sie, ob ein Vorkaufsrecht eingetragen ist. Wie Sie die Eintragungen verstehen, zeigt unser Beitrag dazu, wie Sie einen Grundbuchauszug richtig lesen. Ist ein Recht eingetragen, klären Sie vor dem Kauf, ob der Verkaufsfall ordnungsgemäß behandelt wurde.

Die Formen im Vergleich

Dingliches und obligatorisches Vorkaufsrecht

Beide Formen verpflichten den Eigentümer, wirken aber gegenüber dem Käufer ganz unterschiedlich.

Vergleich von dinglichem und obligatorischem Vorkaufsrecht beim Liegenschaftskauf
Form Eintragung Wirkung gegen den Käufer
Dingliches Vorkaufsrecht Im Grundbuch eingetragen Wirkt gegen jeden Erwerber Käufer kann Liegenschaft wieder verlieren
Obligatorisches Vorkaufsrecht Nur Vereinbarung, nicht eingetragen Wirkt nur zwischen den Parteien Käufer erwirbt in der Regel wirksam
Kein Vorkaufsrecht Keine Eintragung, keine Vereinbarung Keine Vorrangstellung eines Dritten Käufer erwirbt ungehindert

Entscheidend ist die Eintragung. Nur das dingliche Vorkaufsrecht gefährdet den Erwerb des Käufers.

Achtung beim Vorkaufsrecht: Ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen, können Sie die Liegenschaft trotz Kaufvertrag wieder verlieren, wenn der Berechtigte einlöst. Prüfen Sie das Lastenblatt vor dem Kauf und klären Sie den Vorkaufsfall. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) hilft, das Risiko richtig einzuschätzen.

Vorkaufsfall und Einlösungsfrist

Tritt der Vorkaufsfall ein, muss der Verpflichtete dem Berechtigten alle wesentlichen Bedingungen des beabsichtigten Geschäfts mitteilen, also vor allem Gegenstand, Preis, Zahlungsbedingungen und Nebenabreden. Erst mit dieser vollständigen Mitteilung beginnt die Frist zur Einlösung zu laufen, weil der Berechtigte nur so seine Entscheidung treffen kann.

Für die Einlösung gilt eine klare Frist. Bei beweglichen Sachen muss der Berechtigte binnen vierundzwanzig Stunden einlösen, bei unbeweglichen Sachen wie Liegenschaften binnen dreißig Tagen nach dem Anbot. Lässt er diese Frist verstreichen, erlischt das Vorkaufsrecht. Die Einlösung verlangt dabei mehr als eine bloße Erklärung. Der Berechtigte muss die geschuldete Leistung tatsächlich anbieten oder sicherstellen.

Für den Käufer ist diese Frist doppelt wichtig. Solange sie läuft, ist sein Erwerb in der Schwebe. Erst wenn der Berechtigte nicht fristgerecht einlöst, steht der Kauf endgültig fest. Klären Sie daher vor der Kaufpreiszahlung, ob der Vorkaufsfall sauber abgewickelt wurde. Verwandte Risiken aus dem Grundbuch behandelt unser Beitrag zu Dienstbarkeiten und Wegerecht beim Kauf.

FAQ

Vorkaufsrecht beim Kauf.

Was ist ein Vorkaufsrecht? +

Ein Vorkaufsrecht verpflichtet den Eigentümer, die Liegenschaft dem Berechtigten zuerst zum Kauf anzubieten, wenn er sie verkaufen will. Will er an einen Dritten verkaufen, tritt der Vorkaufsfall ein und der Berechtigte kann zu den Bedingungen des Drittgeschäfts einlösen.

Kann ich eine Liegenschaft trotz Vorkaufsrecht verlieren? +

Bei einem im Grundbuch eingetragenen, also dinglichen Vorkaufsrecht ja. Es wirkt gegen jeden Erwerber. Löst der Berechtigte fristgerecht ein, kann der Käufer die Liegenschaft wieder verlieren. Ein nur vereinbartes Vorkaufsrecht bindet den Käufer dagegen in der Regel nicht.

Wie lange ist die Einlösungsfrist bei Liegenschaften? +

Bei unbeweglichen Sachen wie Liegenschaften beträgt die Einlösungsfrist dreißig Tage ab dem Anbot der Bedingungen. Bei beweglichen Sachen sind es nur vierundzwanzig Stunden. Lässt der Berechtigte die Frist verstreichen, erlischt das Vorkaufsrecht.

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