Ein eingetragenes Vorkaufsrecht wirkt gegen Sie als Käufer.
Ist das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen, wirkt es gegen jeden Erwerber und damit auch gegen Sie. Der Berechtigte kann die Liegenschaft zu den Bedingungen einlösen, die Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben. Klären Sie vor dem Kauf, ob der Verkaufsfall dem Berechtigten ordnungsgemäß angeboten wurde und ob die Einlösungsfrist gewahrt ist. Sonst riskieren Sie, die Liegenschaft wieder zu verlieren.
Lassen Sie das eingetragene Vorkaufsrecht vor dem Kauf prüfen.