Die Verkäuferbefugnis ist noch nicht ausreichend belegt.
Fordern Sie aktuelle Registerauszüge, Stiftungsunterlagen, Vollmachten und Beschlüsse an. Ohne belastbare Vertretung sollte keine Bindung eingegangen werden.
Beim Kauf von Stiftung oder GmbH müssen Vertretung, Beschlüsse, Firmenbuch, Treuhandprüfung und Grundbuchfähigkeit zusammenpassen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht
Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Liegenschaftskauf prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Grundbuch, Treuhand und steuerliche Folgen.
Verkauft nicht eine Privatperson, sondern eine GmbH oder Privatstiftung, entscheidet die Vertretung über die Sicherheit des Kaufvertrags. Käufer müssen prüfen, wer unterschreibt, welche Beschlüsse nötig sind und ob die Urkunden grundbuchsfähig sind.
Das Thema betrifft nicht die Käuferseite einer GmbH, sondern den Verkäufer als juristische Person oder Stiftung. Treuhand, Geldwäscheprüfung, Firmenbuch und Grundbuch dürfen dabei nicht getrennt betrachtet werden.
Diese Frage ist eine transaktionsbezogene Prüfliste und keine allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung.
Zwei Fragen zeigen, ob Unterlagen und Vertragsregelung zusammenpassen.
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Die unterschreibende Person muss ihre Befugnis nachvollziehbar belegen.
Fordern Sie aktuelle Registerauszüge, Stiftungsunterlagen, Vollmachten und Beschlüsse an. Ohne belastbare Vertretung sollte keine Bindung eingegangen werden.
Wenn Vertretung, Beschlüsse und Vertragsurkunde zusammenpassen, kann der Treuhänder Grundbuchfähigkeit, Lastenfreistellung und Mittelherkunft sauber prüfen.
Fehlt ein erforderlicher Beschluss, sollte die Unterzeichnung verschoben oder eine klare Bedingung aufgenommen werden. Andernfalls drohen Verzögerung und Vollzugsrisiko.
Bei GmbH und Privatstiftung reicht die Unterschrift einer beliebigen Person nicht. Käufer brauchen einen nachvollziehbaren Nachweis, wer nach außen handeln darf und ob interne Voraussetzungen erfüllt sind.
Der bestehende Beitrag Kauf durch GmbH betrifft vor allem die Käuferseite. Hier wird die Verkäuferseite geprüft.
Firmenbuch, Stiftungserklärungen, Organbeschlüsse und Vollmachten müssen zum konkreten Verkauf passen. Allgemeine Vertretungsbefugnis beantwortet nicht jede Frage zur Veräußerung.
Wenn mit Vollmacht unterschrieben wird, hilft die Vertiefung zur Spezialvollmacht beim Immobilienkauf.
Bei Gesellschaften und Stiftungen achtet der Treuhänder besonders auf Identität, wirtschaftliche Berechtigung, Mittelherkunft und die passende Verkäuferanweisung. Das sollte vor Kaufpreisfreigabe erledigt sein.
Für die technische Seite des Grundbuchvollzugs ist der Beitrag zum Grundbuchsantrag nach Unterzeichnung relevant.
Fehlen Beschlüsse oder Genehmigungen noch, sollte der Vertrag eine Bedingung, eine Nachreichfrist oder einen Rücktrittsmechanismus enthalten. Der Käufer sollte nicht darauf vertrauen, dass interne Unterlagen später schon passen.
Bei mehreren natürlichen Verkäufern ist die Lage anders. Dazu siehe mehrere Verkäufer und Miteigentümer.
Die Übersicht zeigt, welche Punkte vor der Kaufpreisfreigabe nicht offenbleiben sollten.
| Nachweis | Bedeutung | Risiko ohne Prüfung |
|---|---|---|
| Register Vertretung nach außen | Falsche Unterschrift | |
| Beschluss Interne Verkaufsfreigabe | Anfechtungsrisiko | |
| Vollmacht Befugnis der handelnden Person | Urkunde nicht tragfähig | |
| Treuhand Identität und Auszahlung | Freigabe verzögert |
Die konkrete Vertragslösung hängt vom Objekt und den vorhandenen Unterlagen ab.
Achtung: Bei Stiftung oder Gesellschaft sollte die Verkäuferbefugnis vor der Bindung geprüft werden, nicht erst beim Grundbuchantrag.
Praxispunkt: Lassen Sie Registerauszüge und Beschlüsse mit der konkreten Vertragsurkunde abgleichen. Abstrakte Unterlagen genügen oft nicht.
Aktuelle Hinweise erhalten: Weitere Praxisinformationen zu Immobilienkauf und Vertragsprüfung können Sie über Brandauer News abonnieren.
Das hängt von der aktuellen Vertretungsregel im Firmenbuch und allfälligen Vollmachten ab. Die konkrete Zeichnungsbefugnis muss vor Unterzeichnung geprüft werden.
Das kann vom Stiftungszweck, den Organen und den internen Regeln abhängen. Käufer sollten die erforderlichen Nachweise vor Bindung verlangen.
Die Urkunde muss von vertretungsbefugten Personen stammen und grundbuchsfähig sein. Fehlt dieser Nachweis, kann der Vollzug scheitern oder verzögert werden.
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