Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.
Fordern Sie zuerst Bauakt, Pläne, Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, Beschlüsse, Nutzwertunterlagen, Fotos und Verkäufererklärungen an. Erst danach lässt sich beurteilen, ob bereits vorhandene Umbauten in der Wohnung Kaufpreis, Nutzung oder Treuhandabwicklung konkret betreffen.
Unterschreiben Sie kein verbindliches Kaufanbot, solange die Entscheidungsgrundlage offen ist.