Zum ersten Dokumentenpaket gehören ein aktueller Grundbuchsauszug, die Urkundensammlung, Kataster- und Lagepläne sowie alle forstrechtlichen Bescheide und Pläne. Nach § 1 und § 2 Grundbuchsgesetz 1955 (GBG) besteht das Grundbuch aus Hauptbuch und Urkundensammlung; die Grundbuchseinlagen enthalten den Grundbuchskörper und die sich darauf beziehenden dinglichen Rechte.
Das Grundbuch ist ein wichtiger Ausgangspunkt, aber keine vollständige forstliche Bestandsaufnahme. Nach § 8 GBG gibt es Einverleibungen, Vormerkungen und Anmerkungen. § 9 GBG beschreibt, welche dinglichen Rechte und Lasten eingetragen werden können. Für Dienstbarkeiten verlangt § 12 GBG eine möglichst bestimmte Angabe von Inhalt und Umfang. Daraus folgt für die Kaufprüfung: Wegerechte und andere eingetragene Rechte sind genau zu lesen, der Schutzwaldstatus muss zusätzlich aus den forstrechtlichen Unterlagen geklärt werden.
Fordern Sie außerdem Bewirtschaftungspläne, behördliche Auszeigen, offene Anträge, forsttechnische Gutachten, Förderungsbindungen und Unterlagen zu Bringungsanlagen an. Die Unterlagen müssen die betroffene Grundstücksnummer oder einen eindeutig zuordenbaren Flächenplan nennen.