Kaufvertrag
Übergabe

Sanierung vor Einverleibung: Umbau, Schlüsselübergabe und Rückabwicklung im Kaufvertrag regeln

Wer vor Einverleibung saniert, braucht klare Regeln zu Schlüsselübergabe, Zustimmung, Versicherung, Kostenrisiko und Rückabwicklung.

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9. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Viele Käufer möchten nach der Unterschrift sofort mit der Sanierung beginnen. Rechtlich ist das heikel, wenn die Einverleibung noch fehlt oder die Kaufpreisfreigabe noch nicht erfolgt ist.

Der Kaufvertrag muss dann klären, wer den Besitz erhält, wer Schäden trägt, welche Arbeiten erlaubt sind und was passiert, wenn der Kauf doch nicht abgeschlossen wird. Ohne diese Regeln investiert der Käufer in ein Objekt, dessen Eigentum noch nicht gesichert ist.

Hier geht es um den Vorleistungsfall zwischen Signing und Grundbuch. Er ersetzt keine baurechtliche oder technische Projektprüfung.

Sanierungscheck

Darf vor der Einverleibung schon umgebaut werden?

Zwei Fragen zeigen, ob Unterlagen und Vertragsregelung zusammenpassen.

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01 Frage 1

Liegt eine ausdrückliche Zustimmung zur frühen Nutzung und Sanierung vor?

Schlüssel allein bedeuten noch keine Erlaubnis für Umbauarbeiten.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Sanierung sollte noch nicht starten.

Ohne schriftliche Zustimmung, Nutzungsregel und klare Risikoverteilung sollten keine Arbeiten beginnen. Dokumentieren Sie Zustand, Schlüssel, Versicherung und erlaubte Maßnahmen.

02

Ein früher Start kann vertraglich abgesichert werden.

Wenn Zustimmung, Versicherung, Kostenfolge und Rückabwicklung geregelt sind, kann der Vertrag den Sanierungsstart kontrolliert zulassen. Kaufpreisfreigabe und Grundbuch müssen trotzdem gesichert bleiben.

03

Der Rückabwicklungsplan fehlt.

Wer vor Einverleibung investiert, braucht eine Regel für den Fall, dass Finanzierung, Genehmigung oder Grundbuchsvollzug scheitern. Sonst bleiben Kosten und Umbauten streitanfällig.

Vorleistung vor Eigentum ist riskant

Der Käufer ist vor Einverleibung noch nicht als Eigentümer eingetragen. Beginnt er trotzdem mit Umbau oder Sanierung, vermischen sich Besitz, Investition und Eigentumserwerb.

Die allgemeine vorzeitige Schlüsselübergabe betrifft vor allem Nutzung und Besitz. Hier kommt zusätzlich das Investitionsrisiko hinzu.

Zustimmung und Umfang genau beschreiben

Eine Erlaubnis sollte nicht allgemein formuliert sein. Der Vertrag sollte erlaubte Arbeiten, Zutritt, Haftung, Baustellensicherung und Rückbaupflichten beschreiben.

Bei Wohnungseigentum sind zusätzlich Zustimmungserfordernisse möglich. Dazu passt der Beitrag über Umbaupläne beim Wohnungskauf.

Gefahr, Versicherung und Schäden zuordnen

Sanierungsarbeiten können Schäden am Objekt, an Nachbarflächen oder an allgemeinen Teilen verursachen. Der Vertrag sollte deshalb regeln, wer versichert, wer haftet und wer Folgeschäden trägt.

Der Zusammenhang mit Nutzen, Lasten und Gefahr wird im Beitrag Gefahrübergang im Kaufvertrag vertieft.

Scheitern des Kaufs vorweg regeln

Wenn Finanzierung, Genehmigung oder Grundbuchsvollzug scheitern, muss klar sein, ob Investitionen ersetzt, entfernt oder übernommen werden. Ohne Rückabwicklungsklausel entsteht Streit über Mehrwert und Aufwand.

Aufschiebende Bedingungen können hier helfen. Siehe aufschiebende Bedingungen im Liegenschaftskaufvertrag.

Risiko

Was vor dem Sanierungsstart geregelt sein muss

Die Übersicht zeigt, welche Punkte vor der Kaufpreisfreigabe nicht offenbleiben sollten.

Sanierung vor Einverleibung
Punkt Regelung Risiko ohne Klausel
Zutritt Schlüssel und Nutzungsumfang Unberechtigte Nutzung
Arbeiten Erlaubte Maßnahmen Streit über Umbau
Versicherung Schäden und Haftung Kosten bleiben offen
Scheitern Rückbau oder Ersatz Investition verloren

Die konkrete Vertragslösung hängt vom Objekt und den vorhandenen Unterlagen ab.

Achtung: Je früher der Käufer investiert, desto genauer muss der Vertrag sein. Ein bloßes Schlüsselprotokoll reicht dafür nicht.

Praxispunkt: Vor Sanierungsbeginn sollten Fotos, Übergabezustand, Versicherungsdeckung und schriftliche Zustimmung vorliegen.

Aktuelle Hinweise erhalten: Weitere Praxisinformationen zu Immobilienkauf und Vertragsprüfung können Sie über Brandauer News abonnieren.

FAQ

Sanierung vor Einverleibung: häufige Fragen.

Darf ich mit Schlüssel schon sanieren? +

Nur wenn der Vertrag oder eine gesonderte Vereinbarung das ausdrücklich erlaubt. Schlüsselübergabe allein bedeutet nicht automatisch Umbauerlaubnis.

Wer trägt Schäden während der Sanierung? +

Das muss ausdrücklich geregelt werden. Ohne klare Zuordnung drohen Streit über Haftung, Versicherung und Folgekosten.

Was passiert, wenn der Kauf scheitert? +

Der Vertrag sollte Ersatz, Rückbau oder Übernahme der Investitionen regeln. Sonst bleibt offen, wer die Kosten trägt.

Themen
SanierungSchlüsselübergabeEinverleibungUmbauRückabwicklung

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