Manchmal möchten Käufer schon vor der Einverleibung renovieren, Möbel liefern lassen oder das Objekt nutzen. Eine vorzeitige Schlüsselübergabe wirkt praktisch, kann aber rechtlich heikel sein. Der Käufer ist noch nicht eingetragener Eigentümer, trägt aber vielleicht bereits Kosten und Verantwortung.
Dieser Beitrag zeigt, welche Punkte bei einer Nutzung vor Grundbuchseintragung geregelt werden sollten. Im Mittelpunkt stehen Besitz, Gefahr, Betriebskosten, Versicherung, Rückabwicklung und die Abstimmung mit der Treuhand.
Eine vorzeitige Übergabe ist nicht automatisch falsch. Sie braucht aber eine klare Vereinbarung, damit aus einem pragmatischen Schritt kein Streit über Schäden, Kosten oder Rücktritt wird.