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Grundstück in einer Luftfahrt-Sicherheitszone: Bauhöhe, Bewilligung und Kaufpreisrisiko

Grundstück in einer Luftfahrt-Sicherheitszone kaufen: Bauhöhe, Luftfahrthindernis, Ausnahmebewilligung, Grundbuch und Vertragsklauseln prüfen.

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4. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Grundstück in einer Luftfahrt-Sicherheitszone kann baurechtlich nutzbar sein und trotzdem besonderen luftfahrtrechtlichen Grenzen unterliegen. Entscheidend sind die zulässige Höhe, die Lage im Sicherheitszonenplan und eine allfällige Ausnahmebewilligung.

Vor dem Kauf sollten Sie daher den Kaufgegenstand, die geplante Bebauung und den Grundbuchstand gemeinsam prüfen. Eine Zusage im Exposé ersetzt weder die Sicherheitszonen-Verordnung noch die erforderlichen Bewilligungen.

Dieser Beitrag zeigt, welche Luftfahrthindernisse das Luftfahrtgesetz erfasst, welche Unterlagen in den Kaufakt gehören und wie sich ein offenes Bewilligungsrisiko auf Preis, Zahlung und Vertrag auswirken kann.

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Ist das Höhenrisiko vor der Unterschrift geklärt?

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01 Frage 1

Ist geklärt, ob das Grundstück in einer Sicherheitszone liegt?

Die Zugehörigkeit wird im Grundbuch ersichtlich gemacht. Zusätzlich braucht es den Sicherheitszonenplan und die einschlägige Verordnung.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Unterlagen zur Sicherheitszone sind noch nicht vollständig.

Fordern Sie den Sicherheitszonenplan, die Verordnung, den aktuellen Grundbuchauszug und die Unterlagen zum Bauvorhaben an. Prüfen Sie, ob bestehende Objekte, geplante Aufstockungen, Kräne oder andere Anlagen die festgelegten Flächen durchragen können.

Bis diese Grundlage vorliegt, sollte der Kaufvertrag die offene Prüfung ausdrücklich berücksichtigen. Eine bloße Angabe im Inserat reicht für die Beurteilung der Bebaubarkeit nicht aus.

02

Die wesentlichen Höhen- und Vertragsfragen sind dokumentiert.

Wenn Sicherheitszonenplan, Bauprojekt, allfällige Ausnahmebewilligung und Kaufvertrag übereinstimmen, ist die Ausgangslage deutlich klarer. Halten Sie die maßgeblichen Planunterlagen als Vertragsbeilagen fest und bestimmen Sie, wer offene Auflagen erfüllt.

Prüfen Sie außerdem Zahlung, Treuhandabwicklung und Übergabe darauf, dass sie an die tatsächliche Bewilligungslage anknüpfen.

03

Das luftfahrtrechtliche Risiko ist noch nicht ausreichend abgesichert.

Bleibt offen, ob eine Ausnahmebewilligung erforderlich ist oder ob das Vorhaben die Sicherheitszone durchragt, sollte der Vertragsentwurf vor der Unterschrift angepasst werden. Je nach Sachlage kommen eine ausdrückliche Bedingung, eine Zusicherung, ein Rücktrittsrecht oder eine klare Regelung zur Kaufpreisfälligkeit in Betracht.

Benennen Sie das konkrete Projekt, die geplante Höhe und die beizubringenden Unterlagen. Allgemeine Klauseln zur Bebaubarkeit lösen dieses spezielle Risiko häufig nicht.

Was eine Sicherheitszone beim Grundstückskauf bedeutet

Nach § 86 Luftfahrtgesetz ist eine Sicherheitszone der Bereich eines Flugplatzes und seiner Umgebung, in dem ein Luftfahrthindernis nach § 85 Abs 1 nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet, geändert oder erweitert werden darf. Andere Bewilligungen bleiben daneben erforderlich. Die Sicherheitszone ersetzt daher weder Flächenwidmung noch Baubewilligung.

Eine Sicherheitszone besteht bei Flughäfen und Militärflugplätzen sowie bei Flugfeldern mit Instrumentenflugbetrieb jedenfalls. Bei sonstigen Flugfeldern wird sie festgelegt, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht und entgegenstehende öffentliche Interessen nicht überwiegen. Für den Käufer ist deshalb zuerst die konkrete Verordnung maßgeblich, nicht die bloße Nähe zu einem Flugplatz.

Die Sicherheitszonen-Verordnung legt den Umfang nach § 87 fest. Bei einem Zivilflugplatz darf sie erst nach dem Bescheid über die Zivilflugplatz-Bewilligung erlassen werden. Der Plan nach § 88 kennzeichnet den Flugplatzbezugspunkt, allfällige Instrumentenanflugsektoren und bereits bestehende Luftfahrthindernisse. Die allgemeine Prüfung der Flächenwidmung vor dem Kauf bleibt ein eigener Schritt.

Welche Anlagen als Luftfahrthindernis gelten

§ 85 Abs 1 Luftfahrtgesetz erfasst innerhalb einer Sicherheitszone Bauten über der Erdoberfläche, Bäume, Sträucher, verspannte Seile und Drähte, Kräne, Antennen und vergleichbare Objekte. Auch aus der Umgebung herausragende Bodenerhebungen sowie Verkehrswege, Gruben, Kanäle und ähnliche Bodenvertiefungen gehören zum gesetzlichen Begriff. Ein Objekt der ersten Gruppe liegt innerhalb der Sicherheitszone, wenn es die in der Sicherheitszonen-Verordnung bezeichneten Flächen durchragt.

Das betrifft daher nicht nur ein geplantes Wohnhaus. Eine Dachterrasse, ein Mobilfunkmast, ein Baukran, eine Seilkonstruktion oder eine hohe Bepflanzung kann für die luftfahrtrechtliche Beurteilung relevant sein. Bei einem Kauf mit späterer Aufstockung oder Neubebauung muss die geplante Endhöhe geprüft werden, nicht nur der heutige Bestand.

Außerhalb von Sicherheitszonen gelten nach § 85 Abs 2 und 3 ebenfalls Schwellen und Sonderregeln. Bauten, Bäume oder ähnliche Objekte können ab 100 Metern Höhe oder bei einer besonderen Geländesituation erfasst sein. Seil- und Drahtverspannungen unterliegen zusätzlichen Vorgaben. Ein Grundstück außerhalb einer eingezeichneten Sicherheitszone ist daher nicht automatisch frei von luftfahrtrechtlichen Prüfungen.

Prüfpunkte

Welche Unterlagen vor der Unterschrift zusammengehören

Die Dokumente müssen das konkrete Grundstück und das konkrete Bauvorhaben abbilden.

Prüfung eines Grundstücks mit möglicher Luftfahrtrestriktion
Prüfpunkt Unterlage Vertragsfolge
Lage Grundbuchauszug und Sicherheitszonenplan Grundstück eindeutig bezeichnen
Höhe Entwurf, Schnitte und Höhenangaben Planstand als Vertragsbeilage festhalten
Bewilligung Bescheid oder behördliche Auskunft Zuständigkeit und Frist zuordnen
Kosten Auflagen, Kennzeichnung, Anpassungen Kaufpreis und Fälligkeit abstimmen

Welche Erklärung oder Bedingung passt, hängt vom Projekt, vom Verfahrensstand und vom Inhalt des Kaufvertrags ab.

Warum Grundbuch und Kaufvertrag gemeinsam zu lesen sind

Nach § 90 Luftfahrtgesetz teilt die Behörde dem Grundbuchsgericht mit, welche Grundstücke in der Sicherheitszone liegen. Das Grundbuch macht die Zugehörigkeit von Amts wegen ersichtlich. Der Eintrag ist ein wichtiger Warnhinweis, ersetzt aber nicht die Prüfung, welche Flächen, Höhen und Objekte die Verordnung konkret erfasst.

Für den Kaufvertrag sollte der Sicherheitszonenplan mit einer nachvollziehbaren Projektbeschreibung verbunden werden. Dazu gehören etwa die geplante Gebäudehöhe, technische Aufbauten, Kräne während der Bauphase und eine allfällige spätere Erweiterung. Wird eine bestimmte Bebaubarkeit zugesagt, muss klar sein, ob damit auch die luftfahrtrechtliche Bewilligung gemeint ist.

Die Prüfung ergänzt den allgemeinen Beitrag zur Kaufvertragsprüfung. Bei der Abwicklung sollte außerdem die Grundbuchlage und ihre Lasten mit dem Vertragstext übereinstimmen. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist erst dann belastbar, wenn Unterlagen, Zusicherungen und Zahlungsmechanik dasselbe Bild ergeben.

Praktische Regel: Wenn die geplante Höhe den Wert oder die Nutzung des Grundstücks beeinflusst, sollte die Bewilligungslage vor der Unterschrift geklärt oder als konkrete Vertragsbedingung geregelt werden. Ein Erstgespräch für 72 Euro kann die nächsten Prüfungsschritte einordnen.

Wie Bewilligung und Kaufpreisrisiko zusammenhängen

Für ein Luftfahrthindernis innerhalb einer Sicherheitszone ist nach § 86 eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Außerhalb einer Sicherheitszone gilt nach § 91 dasselbe für die dort erfassten Hindernisse. § 92 verlangt im Antrag Angaben zu Lage, Art, Beschaffenheit und Zweck des Hindernisses. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Sicherheit der Luftfahrt nicht beeinträchtigt wird. Sie kann Bedingungen, Befristungen oder Auflagen enthalten.

Diese Rechtslage wirkt unmittelbar auf das Kaufpreisrisiko. Ist ein Bauprojekt ohne Ausnahmebewilligung kleiner, niedriger oder technisch aufwendiger als geplant, kann der wirtschaftliche Wert des Grundstücks anders liegen. Das gilt auch, wenn Kennzeichnungen oder Anpassungen vorgeschrieben werden oder ein Verfahren länger dauert als erwartet.

Der Vertrag sollte deshalb festlegen, welche Bewilligung bis wann vorliegen muss, wer das Verfahren betreibt, welche Unterlagen beizubringen sind und welche Folge ein negativer Bescheid hat. Eine treuhändige Zahlung kann an einen klar beschriebenen Nachweis geknüpft werden. Wie solche Zahlungsfragen in den Gesamtvertrag einzuordnen sind, zeigt die Schwerpunktseite zu Treuhand und Kaufpreis.

Häufige Fehler bei Grundstücken nahe einem Flugplatz

Nur die Widmung prüfen: Bauland beantwortet nicht, ob die geplante Höhe in einer Sicherheitszone zulässig ist. Der Sicherheitszonenplan und das konkrete Projekt müssen zusätzlich geprüft werden.

Nur den heutigen Bestand ansehen: Für einen Neubau, eine Aufstockung oder einen technischen Aufbau zählt die geplante Endausführung. Auch Baukräne und temporäre Seile können relevant sein.

Den Grundbucheintrag überschätzen: Die Ersichtlichmachung nach § 90 zeigt die Zugehörigkeit zur Sicherheitszone. Sie erklärt jedoch nicht allein die konkrete Höhenbegrenzung und ersetzt keine Verordnungsprüfung.

Eine mündliche Zusage übernehmen: Aussagen wie „Hier darf man sicher bauen“ sollten durch Planunterlagen und eine klare Vertragsregel ersetzt werden.

Die Kaufpreisfälligkeit nicht anpassen: Wenn die Bewilligung noch aussteht, sollte der Vertrag das Verfahren und die Zahlung nicht widersprüchlich regeln.

Welche Prüfung vor dem Kauf praktisch sinnvoll ist

Beginnen Sie mit einem aktuellen Grundbuchauszug und prüfen Sie, ob die Zugehörigkeit zur Sicherheitszone ersichtlich gemacht ist. Fordern Sie anschließend die Sicherheitszonen-Verordnung und den Sicherheitszonenplan bei der zuständigen Stelle an. Für Flughäfen und Flugfelder kann die Kundmachung nach § 89 in den betroffenen Gemeinden eingesehen werden.

Vergleichen Sie diese Unterlagen mit Lageplan, Schnitten, Höhenkoten, technischen Aufbauten und der geplanten Bauphase. Bei einem bestehenden Objekt sind auch Umbauten, Dachaufbauten, Antennen und hohe Bepflanzungen einzubeziehen. Für das Verfahren außerhalb von Sicherheitszonen kann bei bestimmten Seil- und Drahtverspannungen eine Anzeige nach § 91a mit Vorlauf erforderlich sein.

Halten Sie im Kaufvertrag die verwendeten Planstände, die Bewilligung, die zuständige Person, Fristen und Folgen fest. Wenn die Prüfung zeigt, dass ein anderes Vorhaben erforderlich ist, sollte der Kaufpreis diese Tatsache abbilden. Eine Übersicht zur Risikoprüfung eines Kaufvertrags unterstützt die erste Einordnung.

Häufige Fragen

Fragen zu Sicherheitszonen und Grundstückskauf

Steht eine Sicherheitszone im Grundbuch? +
Ja. Nach § 90 Luftfahrtgesetz hat das Grundbuchsgericht die Zugehörigkeit eines Grundstücks zur Sicherheitszone von Amts wegen ersichtlich zu machen. Der Eintrag ersetzt dennoch nicht die Prüfung des Sicherheitszonenplans und der konkreten Höhenvorgaben.
Brauche ich für jedes Haus in der Nähe eines Flugplatzes eine luftfahrtrechtliche Bewilligung? +
Das hängt davon ab, ob das Grundstück in einer Sicherheitszone liegt und ob das Vorhaben ein Luftfahrthindernis nach § 85 ist. Innerhalb der Sicherheitszone ist für die dort erfassten Hindernisse grundsätzlich eine Ausnahmebewilligung nach § 86 erforderlich. Weitere Bewilligungen bleiben daneben notwendig.
Was soll im Kaufvertrag stehen, wenn die Ausnahmebewilligung noch fehlt? +
Der Vertrag sollte das konkrete Projekt, die benötigten Unterlagen, die zuständige Person, den Zeitplan und die Folge eines negativen Ergebnisses regeln. Je nach Fall kommen eine Bedingung, eine Zusicherung, ein Rücktrittsrecht oder eine an die Bewilligung geknüpfte Kaufpreisfälligkeit in Betracht.
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