Grünland ist nur sehr eingeschränkt bebaubar.
Ist das Grundstück als Grünland gewidmet, ist eine Bebauung in der Regel stark eingeschränkt oder nicht möglich. Erlaubt sind oft nur bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Nutzungen. Wer ein Wohnhaus plant, sollte hier besonders vorsichtig sein und keine künftige Umwidmung voraussetzen.
Eine Umwidmung von Grünland in Bauland liegt im Ermessen der Gemeinde und des Landes und ist nicht garantiert. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) hilft, die Lage einzuschätzen.