Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.
Fordern Sie zuerst Kanalpläne, Gemeindeauskünfte, Bescheide, Wartungsnachweise, Dichtheitsunterlagen, Rechnungen und Übergabeprotokolle an. Erst dann lässt sich beurteilen, ob das Thema den Kaufpreis, die Nutzung und die Treuhandabwicklung konkret betrifft.
Unterschreiben Sie kein verbindliches Kaufanbot, solange die Entscheidungsgrundlage offen ist.