Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.
Fordern Sie zuerst Bankbestätigung, Herkunftsnachweise, Treuhandvorgaben, Zahlungsplan, Identitätsunterlagen und Vertragsentwurf an. Erst danach lässt sich beurteilen, ob Kaufpreiszahlung aus dem Ausland Kaufpreis, Nutzung oder Treuhandabwicklung konkret betrifft.
Unterschreiben Sie kein verbindliches Kaufanbot, solange die Entscheidungsgrundlage offen ist.