Hängt ein Liegenschaftskauf von einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung oder Erklärung ab, sollte der Vertrag das ausdrücklich abbilden. Sonst können Kaufpreiszahlung, Eintragung und Rückabwicklung auseinanderfallen.
Diese Frage ist keine allgemeine Grundverkehrsübersicht. Es geht nur um die Kaufvertragsbedingung, die Unterlagenpflicht, die Treuhandfreigabe und den Weg zurück, wenn die Genehmigung nicht kommt.
Aus anwaltlicher Sicht muss vor der Unterschrift klar sein, wer welche Unterlagen beibringt, wann die Bedingung erfüllt ist und was mit bereits gesetzten Schritten passiert.