Beim Erwerb durch Inländer entfällt die Frage des Ausländergrunderwerbs.
Erwerben österreichische Staatsbürger oder eine inländische Gesellschaft, stellt sich die Frage einer Genehmigung wegen Ausländererwerbs nicht. Je nach Widmung und Nutzung können dennoch grundverkehrsrechtliche Erklärungen verlangt werden, etwa zur beabsichtigten Verwendung. Klären Sie diesen Punkt vor der Unterschrift.
Achten Sie darauf, dass der Vertrag die einzelnen Voraussetzungen der Einverleibung sauber abbildet. Eine Orientierung bietet der Beitrag zum Prüfen des Liegenschaftskaufvertrags vor der Unterzeichnung.