Am Anfang steht die Feststellung, wodurch das Baurecht endet und wann dieser Vorgang eintritt. Danach werden Baurechtsvertrag, Nachträge, Grundbuch und die Urkunden zu Pfand- oder anderen dinglichen Rechten gemeinsam gelesen. Erst dieser Abgleich zeigt, ob eine Entschädigungsforderung als Sicherungsobjekt relevant wird.
Im nächsten Schritt sind Anspruch, Berechnung und Zahlungspflichtiger zu bestimmen. Die Beteiligten sollten schriftlich festhalten, welche Unterlagen noch fehlen und wer sie beibringt. Bei abweichenden Berechnungen braucht es eine geklärte Grundlage, bevor eine Auszahlung oder Verrechnung vorbereitet wird.
Danach wird die Sicherungswirkung in den Zahlungsweg übersetzt. Vertrag, Gläubigerinformationen und Treuhandauftrag müssen denselben Empfänger, dieselben Voraussetzungen und denselben Umfang der Zahlung nennen. Eine klare Dokumentation erleichtert später den Nachweis, dass die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben berücksichtigt wurden.
Der Begriff Pfandrechtswandlung ist deshalb vor allem ein Prüfsignal: Die Beendigung des Baurechts beendet die Sicherungsfrage nicht. Entscheidend bleibt, ob eine Entschädigung gebührt und welche Rechte nach § 10 BauRG daran anknüpfen.
Den Begriff Pfandrecht können Sie im Fachlexikon nachlesen. Für die konkrete Vertrags- und Zahlungsabwicklung sollten die vollständigen Unterlagen gemeinsam geprüft werden.