Der Kauf eines Abbruchhauses kann beim Liegenschaftskauf den Unterschied zwischen einem planbaren Erwerb und einem teuren Folgeproblem ausmachen. Käufer sollten diesen Punkt daher nicht erst nach der Unterzeichnung prüfen, sondern bereits beim Vertragsentwurf.
Im Zentrum stehen Gebäudebestand, Schadstoffhinweise, Abbruchauskunft, Entsorgung und Behördenstand. Diese Unterlagen zeigen, ob Abbruchkosten, Schadstoffe oder Behördenauflagen den Grundstückswert verändern praktisch relevant wird und ob der Kaufpreis, die Fälligkeit oder die Treuhand angepasst werden müssen.
Aus anwaltlicher Sicht sollte der Vertrag nicht nur allgemeine Standardklauseln enthalten. Er sollte konkret festhalten, was bekannt ist, wer welche Nachweise bringt und welche Folge eintritt, wenn sich das Risiko bestätigt.