Der Grundbuchstand zeigt Eigentum, Rang, Pfandrechte, Dienstbarkeiten und sonstige Lasten. Er beantwortet aber nicht jede öffentlich-rechtliche Frage. Je nach Thema können Bewilligungen, Genehmigungen, Pläne oder landesrechtliche Voraussetzungen zusätzlich entscheidend sein.
Deshalb sollte der Vertrag nicht allein auf den Grundbuchsauszug verweisen. Er sollte auch regeln, wer welche Unterlagen beibringt, wer Genehmigungen beantragt und was geschieht, wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt wird. Diese Punkte betreffen unmittelbar die Fälligkeit des Kaufpreises.
Eine gute Abwicklung verbindet Grundbuch, Treuhand und Behördenweg. Der Käufer zahlt nicht endgültig, solange die rechtliche Durchführung nicht abgesichert ist. Der Verkäufer weiß zugleich, welche Schritte er liefern muss, damit die Zahlung freigegeben werden kann.