Der Kaufvertrag sollte nicht nur den Stellplatz nennen, sondern auch den Zustand der Wallbox bei der Übergabe beschreiben. Dazu gehören Hersteller, Modell, Seriennummer, Ladeleistung, Zubehör, Schlüssel oder Karten, bekannte Störungen, Wartungsnachweise und die Frage, ob ein Benutzerkonto übertragen wird.
Der Verkäufer sollte offenlegen, auf welcher Grundlage die Anlage errichtet wurde, ob Auflagen bestehen und ob bereits eine gemeinschaftliche oder technische Änderung geplant ist. Für die allgemeine Prüfung des Wohnungseigentumsvertrags bietet dieser bestehende Beitrag die passende Ergänzung.
Falls die Wallbox entfernt wird, muss der Vertrag die Frist, die Wiederherstellung von Wand und Leitung, die Kosten sowie die Übergabe eines funktionsfähigen Stellplatzes regeln. Bei einer Übernahme sind Gewährleistung, Einbehalt oder eine klare Zustandsdokumentation auf die konkrete Anlage zu beziehen.