Wird der gestundete Betrag am vereinbarten Termin nicht bezahlt, ist zunächst die Fälligkeit anhand des Vertrags festzustellen. Danach ist zu prüfen, ob eine Mahnung, eine Nachfrist oder ein anderer vertraglicher Schritt vorgesehen ist. Pauschale Aussagen zu Fristen passen nicht zu jedem Vertrag.
§ 918 ABGB gibt dem Vertragspartner bei nicht gehöriger Erfüllung grundsätzlich die Möglichkeit, Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung zu verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Welche Reaktion im Einzelfall möglich ist, hängt vom Vertrag, der Teilbarkeit der Leistung und dem Ausmaß der Verzögerung ab.
Das Verkäuferpfandrecht ersetzt die genaue Zahlungsregel nicht. Es soll die offene Forderung sichern. Im Vertrag sollten deshalb auch Verzugszinsen, Kosten der Abwicklung, Mitwirkung an der Ablösung und die Folgen einer vorzeitigen oder verspäteten Zahlung nachvollziehbar geregelt werden.