Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.
Fordern Sie zuerst Wohnungseigentumsvertrag, Hausordnung, Widmung, Nutzungsunterlagen, Gemeindevorgaben, Beschlüsse und Verkäuferangaben an. Erst dann lässt sich beurteilen, ob das Thema den Kaufpreis, die Nutzung und die Treuhandabwicklung konkret betrifft.
Unterschreiben Sie kein verbindliches Kaufanbot, solange die Entscheidungsgrundlage offen ist.