Eine Projektankündigung, eine Trassenuntersuchung, ein Bauverbotsbereich oder die vorübergehende Duldung von Vermessungsarbeiten beantwortet noch nicht, ob ein Enteignungsverfahren anhängig ist. Dafür braucht es die konkrete behördliche Grundlage, die betroffene Fläche und den aktuellen Verfahrensstand.
Das EisbEG, BGBl. Nr. 71/1954, ist eine Spezialregelung. Die historische Gesetzesbezeichnung im RIS-Gesetzesdokument ist kein Freibrief, jedes behördliche Verfahren darunter einzuordnen. Bei Eisenbahnanlagen sind zusätzlich das Eisenbahngesetz 1957, das genehmigte Projekt und der konkrete Bescheid heranzuziehen.
Für den Kaufvertrag muss deshalb festgehalten werden, ob die Behörde Eigentum, eine Dienstbarkeit, eine vorübergehende Nutzung oder eine andere Rechtsposition beansprucht. Je nach Maßnahme ändern sich Verfügungsbefugnis, Nutzung, Entschädigung und der sichere Weg ins Grundbuch.