Ein Käuferwechsel vor Einverleibung klingt oft nach einer einfachen Namenskorrektur. In Wahrheit ändern sich Vertragspartner, Treuhandauftrag, Finanzierungsunterlagen, Steueranmeldung und Grundbuchsfähigkeit. Wird das nur mündlich oder in einer kurzen E-Mail gelöst, entsteht ein Risiko im Closing.
Der Kaufvertrag sollte klar zeigen, ob eine Vertragsübernahme, eine Namhaftmachung oder ein Nachtrag nötig ist. Entscheidend ist auch, ob der Verkäufer zustimmt und ob die Treuhand den neuen Erwerber überhaupt abdecken darf.
Dieser Beitrag grenzt den freiwilligen Käuferwechsel von Tod, GmbH-Kauf und gemeinsamen Käufen ab. Diese Fälle sind eigene Themen und werden hier nur verlinkt.