Kaufpreis und Treuhand
Geld und Eigentum sollten Zug um Zug fließen. Diese Checkliste zeigt, wie ein Treuhänder die Zahlung absichert und wann der Kaufpreis ausbezahlt werden darf.
Der riskanteste Moment beim Liegenschaftskauf ist die Zahlung. Wer ohne Sicherung überweist, riskiert, den Kaufpreis zu zahlen, bevor das Eigentum gesichert ist. Die Treuhandabwicklung löst das: Der Käufer zahlt auf ein Treuhandkonto, und das Geld fließt erst an den Verkäufer, wenn Eintragung und Lastenfreistellung gesichert sind.
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie hilft Ihnen, die Zahlung so zu strukturieren, dass Sie nicht in Vorleistung ohne Gegenwert treten.
Klären Sie die Punkte mit dem Treuhänder, bevor Geld fließt. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.
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01 Kaufpreis und Zahlungsplan
Klären Sie, was wann an wen zu zahlen ist.
02 Treuhandabwicklung einrichten
Der Treuhänder ist die zentrale Sicherung für beide Seiten.
03 Lastenfreistellung und Sicherheiten
Sie sollen lastenfreies Eigentum erhalten.
Worauf es rechtlich ankommt
Eigentum entsteht erst mit der Einverleibung im Grundbuch (§ 431 ABGB). Bis dahin trägt der Käufer das Risiko, den Kaufpreis ohne gesichertes Eigentum gezahlt zu haben. Die Treuhandschaft verknüpft Zahlung und Eintragung, sodass das Geld erst fließt, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
Rechtsanwältliche und notarielle Treuhandschaften werden über elektronische Treuhandbücher der jeweiligen Kammer abgewickelt und sind dadurch zusätzlich abgesichert. Die Grunderwerbsteuer kann der Parteienvertreter selbst berechnen und abführen. Wie die Treuhand im Einzelfall ausgestaltet wird, hängt vom Vertrag und vom Buchstand ab.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht
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