Grundbuch und Lasten
Der Grundbuchsauszug verrät, was Sie wirklich kaufen. Diese Checkliste führt Sie durch das A-, B- und C-Blatt, damit keine Last und kein fremdes Recht übersehen wird.
Das Grundbuch ist in drei Blätter gegliedert: das A-Blatt (Gutsbestand) beschreibt die Liegenschaft, das B-Blatt (Eigentumsblatt) nennt die Eigentümer, und das C-Blatt (Lastenblatt) zeigt Pfandrechte, Dienstbarkeiten und sonstige Belastungen. Wer kauft, sollte alle drei Blätter verstehen.
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie hilft Ihnen, den Auszug strukturiert zu lesen und die Punkte zu erkennen, die den Kauf gefährden können.
Lesen Sie den Auszug am besten Blatt für Blatt. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.
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01 A-Blatt: Gutsbestand prüfen
Hier steht, welche Grundstücke und welche Fläche zur Liegenschaft gehören.
02 B-Blatt: Eigentum prüfen
Verkaufen darf nur, wer auch eingetragener Eigentümer ist.
03 C-Blatt: Lasten prüfen
Das Lastenblatt entscheidet, ob Sie unbelastetes Eigentum erwerben.
Worauf es rechtlich ankommt
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben: Wer im Vertrauen auf den Buchstand erwirbt, wird geschützt (§ 1500 ABGB). Pfandrechte und andere dingliche Rechte wirken gegen jeden und gehen ohne Löschung auf die Erwerberin über; eine vereinbarte Lastenfreistellung muss daher tatsächlich umgesetzt werden.
Für die Sicherung des eigenen Rangs ist die Anmerkung der Rangordnung nach §§ 53 ff. GBG wichtig. Sie reserviert den Rang für eine bestimmte Frist und verhindert, dass die Verkäuferseite zwischenzeitlich neue Lasten mit besserem Rang eintragen lässt. Welche Schritte im Einzelfall nötig sind, hängt vom konkreten Buchstand ab.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht
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