Wohnungseigentum und Betriebskosten
Beim Wohnungskauf kaufen Sie Anteile an einer Liegenschaft samt Pflichten in der Gemeinschaft. Diese Checkliste zeigt, was Sie zu Anteilen, Rücklage und laufenden Kosten klären sollten.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt Miteigentum an der Liegenschaft, verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Objekt. Die Höhe des Anteils richtet sich nach dem Nutzwert. Mit dem Eigentum kommen Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft sowie laufende Kosten und die Rücklage.
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie hilft Ihnen, die Besonderheiten des Wohnungseigentums vor dem Kauf zu klären.
Klären Sie die Punkte vor dem Kauf mit Verkäufer und Hausverwaltung. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.
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01 Wohnungseigentum prüfen
Klären Sie, was genau zu Ihrem Objekt gehört.
02 Betriebs- und Rücklagenkosten
Laufende Kosten und die Rücklage betreffen Sie ab dem Eigentum.
03 Hausverwaltung und Beschlüsse
Die Gemeinschaft entscheidet über vieles per Beschluss.
Worauf es rechtlich ankommt
Wohnungseigentum ist im WEG 2002 geregelt. Es entsteht durch den Wohnungseigentumsvertrag und die Einverleibung im Grundbuch; der Miteigentumsanteil richtet sich nach dem Nutzwert. Mit dem Erwerb treten Sie in die Eigentümergemeinschaft ein und übernehmen die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Für künftige Aufwendungen ist eine angemessene Rücklage zu bilden (§ 31 WEG 2002). Über die Verwaltung und größere Maßnahmen entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss (§§ 28 ff. WEG 2002). Offene Beiträge und beschlossene Sanierungen können den Erwerber wirtschaftlich treffen; die Tragweite hängt vom Einzelfall ab.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben.
BRANDAUER Rechtsanwälte
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