Kaufvertrag
von Brandauer RA
Checkliste

Unterlagen vor der Vertragsprüfung

Eine fundierte Prüfung des Kaufvertrags steht und fällt mit den Unterlagen. Diese Checkliste hilft Ihnen, vor dem Termin alles Wesentliche zusammenzutragen, damit Risiken früh sichtbar werden.

Bevor ein Kaufvertrag sinnvoll geprüft werden kann, müssen die Grundlagen vorliegen: ein aktueller Grundbuchsauszug, die Objektunterlagen und die Eckdaten zur Finanzierung. Fehlt etwas davon, bleiben zentrale Fragen offen, etwa welche Lasten auf der Liegenschaft haften oder ob das Objekt der Widmung entspricht.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie hilft Ihnen, strukturiert vorzugehen und die Unterlagen bereitzuhalten, die in der Praxis am häufigsten fehlen.

Arbeiten Sie die Punkte vor dem Beratungstermin ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.

0 von 13 Punkten erledigt

01 Objekt- und Eigentumsunterlagen

Diese Dokumente beschreiben, was Sie kaufen und wer derzeit Eigentümer ist.

02 Lasten, Rechte Dritter und Bestand

Hier zeigt sich, ob die Liegenschaft frei ist oder Rechte Dritter bestehen.

03 Finanzierung und Nebenkosten

Klären Sie früh, ob Finanzierung und Gesamtkosten gesichert sind.

Worauf es rechtlich ankommt

Maßgeblich für die Rechtslage an der Liegenschaft ist das Grundbuch. Eigentum wird erst mit der Einverleibung (Eintragung) erworben (§ 431 ABGB), und der gute Glaube an das Grundbuch ist geschützt (§ 1500 ABGB). Ein tagesaktueller Auszug ist deshalb die Grundlage jeder seriösen Prüfung.

Bestehende Bestandverträge gehen auf die Erwerberin über, weil Kauf nicht Miete bricht (§ 1120 ABGB). Auch öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen begrenzen die Nutzung. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, hängt vom Objekt und von der geplanten Verwendung ab.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben.

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